Studiengang |
Bachelor Soziale Arbeit |
Modul-Nr. |
Modul 17 |
Titel der Veranstaltung |
Vereinbarungs- und Finanzierungsrecht nach dem SGB VIII |
Dozent/in |
Prof. Dr. Peter Schäfer |
Tag / Uhrzeit |
Montags jeweils vom 08.04.2024 – 09.07.2024 von 15.00 – 19.00 Uhr |
Beschreibung |
Das SGB VIII ist der zentrale rechtliche Bezugspunkt von Leistungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland. So werden z. B. die für Soziale Arbeit so bedeutsamen stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen nach den Regelungen des SGB VIII verhandelt. Das Seminar befasst sich demgemäß mit den entsprechenden Verhandlungsgrundsätzen und den derzeitigen und geplanten Finanzierungsmodellen des SGB VIII. Das Seminar behandelt schwerpunktmäßig das sogenannte Vertragsrecht, das nach Ansicht vieler Expert*innen eine bewährte Grundlage für eine gute fachliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Anbietern von teilstationären und stationären Leistungen auf der einen Seite und den öffentlichen Leistungsträgern (Jugendämter) auf der anderen Seite schafft (vgl. AFET 2020). Zudem wird die anstehende Reform des SGB VIII mitthematisiert. Das System der Regelung der Finanzbeziehungen der öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu den freien und privaten Trägern ist allerdings komplex und beinhaltet unterschiedliche Modelle für unterschiedliche Handlungsbereiche der Jugendhilfe. Es mangelt ihm somit an einer transparenten einfachen Systematik (vgl. Kern in Schellhorn et al, 2017, 5. Aufl., S. 624). So gilt in der Jugendhilfe das Vertragsrecht nach §§ 78a ff. SGB VIII nur für (teil-)stationäre Leistungen. Andere Leistungen unterliegen einer anderen Finanzierungart (nach § 77 SGB VIII). Das führt dazu, dass unterschiedliche Streit- und Klärungsmechanismen im SGB VIII bestehen, die den betroffenen Akteur*innen bekannt sein müssen. So sind die Schiedsstellen nach § 78g SGB VIII für Streitigkeiten im Rahmen des § 77 SGB VIII nicht zuständig. Aufgrund der fehlenden Schiedsstellenfähigkeit haben Anbieter ambulanter Leistungen somit eine wesentlich schwächere Rechtsposition als Anbieter im Vertragsrecht gem. § 78a ff. SGB VIII. Das Vertragsrecht gem. §§ 78a ff. SGB VIII hat sich nach Ansicht vieler Fachleute zwar in der Jugendhilfe bewährt, es wird aber nicht auf alle Leistungen im sogenannten sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis angewendet, das in der Veranstaltung geklärt wird. Das Seminar befasst sich mit den Strukturen und Grundlagen der jeweiligen Finanzierungsarten und schafft Klarheit für die entsprechenden Verhandlungen.
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Angaben zur Prüfung |
Hausarbeit mit Kurzreferat |
Literaturangaben |
AFET (2020) (HG.): Handbuch der Schiedsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe –SGB VIII als Expertise und Praxishilfe, AFET-Veröffentlichung Nr. 79, Hannover
Bernzen, C./Grube, C./Sitzler, R. (2018) (HG.): Leistungs- und Entgeltvereinbarung in der Sozialwirtschaft, Sinzheim
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Besonderheiten: z.B. Teilnahmevoraussetzungen, Abweichungen von der Regel |
Erwartet werden Engagement, Interesse und die aktive Mitarbeit. |
- Lehrperson: Peter Schäfer