Barrierefreiheitserklärung

Die Webschnittstelle dieser Moodle-Website wurde, so weit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht. 

Produktbeschreibung: Moodle Open-Source-Lernmanagementsystem der Hochschule Niederrhein
Version: 4.1
Link zur Moodle-Website: https://moodle.hsnr.de/
Kontaktinformationen:

Hochschulzentrum für Lehre und Lernen
Campus Mönchengladbach
Richard-Wagner-Str. 88a, Y1 E02 und Y1 E09
Tel. +49 (0)2161 186-3554 /3555

elearning@hs-niederrhein.de
www.hs-niederrhein.de/elearning

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Website ist wegen der unten genannten Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Besonderes Merkmal der Lernplattform ist die Erstellung von Kursen durch Dozent*innen und anderen, sodass viele verschiedene Personen Lehrmaterialien zur Lernplattform Moodle beitragen. Da nicht alle Beteiligten über die gleichen Kenntnisse im Bereich der barrierefreien Gestaltung verfügen, weisen die in Moodle abgelegten Informationen keine einheitliche Barrierefreiheit auf.
    Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw (Link zum Kompetenzzentrum) bietet den Lehrenden Anleitungen und Weiterbildungsmaßnahmen an, um sie bei der Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien zu unterstützen. Durch diese Unterstützung verbessert sich die Qualität der bereitgestellten Inhalte kontinuierlich.

 

Folgende Erfolgskriterien Stufe AAA nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:
  • Kontraste: Die Textfarben in Moodle haben in der Regel ein Kontrastverhältnis von mehr als 7:1 zu ihrem Hintergrund. Es gibt einige Texte mit Farben, die das Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für die WCAG 2.1 Stufe AA erfüllen, aber nicht die Anforderungen an den erhöhten Farbkontrast von 7:1 für die WCAG 2.1 Stufe AAA.
    Bei der Erstellung von Inhalten in Moodle sollte deshalb das in den Texteditoren integrierte Tool zur Testung von Barrierefreiheit genutzt werden. (Symbol: Grafik_Barrierefreiheitserklärung_1 bzw. Grafik_Barrierefreiheitserklärung_2)
  • Re-Authentifizierung: Wenn eine Sitzung bald abläuft, wird ein Warndialog angezeigt, der es ermöglicht, die Sitzung zu verlängern. Die Anzahl der Verlängerungen ist nicht begrenzt. Standardmäßig wird der Warndialog 20 Minuten vor Ablauf der Sitzung angezeigt.
  • Zeitüberschreitungen: Zeitüberschreitungen beziehen sich nur auf Sitzungszeitüberschreitungen, die für das System konfigurierbar sind. Die Benutzer werden gewarnt, ihre Sitzung zu aktualisieren, bevor sie abgemeldet werden. In den meisten Fällen werden bereits eingegebene Entwürfe gespeichert und wiederhergestellt, wenn der Benutzer seine Tätigkeit wieder aufnimmt
  • Link-Zweck: Die meisten Links sind nur durch den Linktext eindeutig identifizierbar. Es gibt jedoch einige bekannte Bereiche, in denen der Zweck des Links nicht nur durch den Linktext bestimmt werden kann:
    • Links zum Bearbeiten, Löschen, Antworten in einer Liste von Beiträgen innerhalb einer Forumsdiskussion.
    • Die Buchstaben-Links zum Filtern einer Liste von Benutzer*innen nach Vor- oder Nachnamen ergeben aus dem Kontext heraus keinen Sinn.
  • Zielgröße: Die meisten Steuerelemente und anklickbaren Ziele sind größer als 44x44 CSS-Pixel. Es gibt jedoch Ausnahmen.
  • Aussprache: Das Moodle-Kernsystem bietet in den meisten Fällen keine Ausspracheunterstützung. Moodle bietet jedoch die Möglichkeit, dass die von den Nutzern erstellten Inhalte dieses Erfolgskriterium erfüllen, einschließlich Markierungen, automatischer Verlinkung von Glossaren und der Möglichkeit, dass ein Nutzer zusätzliche Inhalte hinzufügen kann.
  • Fehlervermeidung: Mechanismen zur Validierung von Formularen ermöglichen es den Benutzern, ihre Eingaben beim Ausfüllen eines Formulars zu korrigieren. Bestätigungsdialoge oder -seiten sind ebenfalls vorhanden, um zu verhindern, dass Benutzer versehentlich eine irreversible Aktion durchführen (z. B. das Löschen von Daten usw.). Es gibt jedoch einige bekannte Fälle, in denen eine unumkehrbare Aktion keine vorherige Bestätigungsaufforderung erfordert, wie z. B. die Gewährung zusätzlicher Aufgabenversuche für Studierende.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.06.2024 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 03.07.2024 letztmalig überprüft. 

Angewandte Bewertungsmethoden

Die Daten wurden dem offiziellen Bericht über die Konformität mit der Barrierefreiheit übernommen, welches auf einer Prüfung der offiziellen Moodle-Seite Version 4.2 durch Grackle Docs (ehem. AbleDocs) basiert.

 Folgende Bewertungsmethoden werden im Bericht genannt: „AbleDocs hat im Januar 2024 eine Erklärung zur Konformität mit den WCAG 2.1 Level AA abgegeben. AbleDocs hat das Zugänglichkeitsaudit für Moodle 4.2 durchgeführt. [...] Die Bewertung wurde gemäß der WCAG-Evaluierungsmethodik (WCAG-EM) durchgeführt. Die Prüfung wurde manuell durchgeführt und durch das AbleDocs-Team von Zugänglichkeitsprüfern gegengeprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Kommentare gültig und umfassend sind.

Separate externe Tests des Moodle LMS wurden auch von einer Gruppe geschulter Tester mit Zugänglichkeitsanforderungen durchgeführt, um die Abdeckung des Systems zu erhöhen.

Die folgenden Tools und Anwendungen wurden im Rahmen der Prüfung verwendet:

  • Desktop-Browser
    • Google Chrome
    • Firefox
  • Screenreader
    • JAWS
    • NVDA
  • Andere Tools
    • Wave
    • NU HTML-Prüfer“ 

Link zum vollständigen Konformitätsbericht von Moodle.

Folgende In Deutschland wurde die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung fest. Die meisten Prüfschritte entsprechen den Richtlinien der WCAG 2.1. Einige Prüfschritte messen darüber hinaus Anforderungen, welche die EN 301 549 zusätzlich erhebt. Eine vollständige Prüfung der oben genannten Website nach BITV-Kriterien steht noch aus.

Die Prüfung bezieht sich auf die Core-Elemente des LMS und deckt nicht zusätzlich installierte Plugins ab.

Feedback und Kontaktangaben

Eine Prüfung der aktuellen Moodle-Version der oben genannten Website steht noch aus, weshalb die hierin enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage von Moodle 4.2 zum Zeitpunkt der Zugänglichkeitsprüfung bereitgestellt werden und keinen rechtlich verbindlichen Anspruch darstellen.

Bitte setzen Sie sich mit dem eLearning-Team der HSNR (E-Mail an das eLearning-Team) in Verbindung, um etwaige Fehler bei der Zugänglichkeit oder bei der Behauptung der Konformität zu melden, damit diese gegebenenfalls neu bewertet und korrigiert werden können. 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite [https://moodle.hsnr.de/] keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Seite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik.

Zuletzt geändert: Freitag, 5. Juli 2024, 10:32