Sehr geehrte Studierende,

willkommen zum Modul Wirtschaftsrecht II. Dieses setzt sich aus den Bereichen besonderes Wirtschaftsrecht und dem HGB zusammen.

Im besonderen Wirtschaftsrecht werden wir uns mit Teilen des besonderen Schuldrechts des BGB sowie mit den Grundzügen des Kreditsicherungsrechts beschäftigen.

Im HGB werden wir uns den einzelnen Unternehmensformen widmen und die Besonderheiten des HGB lernen.

Wie gewohnt gibt  es eine Präsentation, eine für den Teil Wirtschaftsrecht II, und eine für den Teil HGB. Es empfiehlt sich, diese auszudrucken und in die Vorlesung mitzubringen, so dass sie Anmerkungen und Kommentare direkt hinzufügen können. Ebenso sollten in Ihrem eigenen Interesse die Fallsammlungen für die Vorlesungen mitgebracht werden.

In die Vorlesung sind zwingend die Gesetzestexte mitzubringen. Frei nach Loriot: Die Teilnahme an einer juristischen Vorlesung ohne Gesetz ist möglich, aber sinnlos!

Sie finden im weiteren Materialien wie Fallsammlungen, Aufsätze, etc. Diese sind vertiefend und zum Eigenstudium gedacht.

Und zuletzt: aktive Mitarbeit in der juristsichen Vorlesung zahlt sich aus und vermindert sicherlich den Eigenaufwand ausserhalb der Vorlesung. 

In diesem Sinne: Ich freue mich auf eine interessante Vorlesung mit Ihnen.

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Nicoletta Messerschmidt