Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht sind die drei Fachbereiche der Ambulanten Sozialen Dienste der Justiz, in denen Sozialarbeiter im großen Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe tätig sind. Sozialarbeiter sind in besonderer Weise Akteure der Kriminalpolitik. Darunter werden in der Regel alle auf Verminderung der Kriminalität gerichteten Überlegungen und Maßnahmen des Staates und der Gesellschaft verstanden.

Vermittelt werden nach einer kurzen Einführung über den Aufbau und die Aufgabenstellung der einzelnen Fachbereiche der Ambulanten Sozialen Dienste der Justiz auch praxisbezogene Grundkenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechtes. Mit den erworbenen Kenntnissen lassen sich dann die unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge und Handlungsstrategien der einzelnen Sozialen Dienste aus sozialarbeiterischer Sicht erörtern und definieren.

In besonderer Weise wird die Arbeit im Rahmen der Bewährungshilfe betrachtet, bei der es stärker als in den anderen Diensten um Aufbau und Pflege einer hilfreichen Beziehung geht.