Das Seminar behandelt sowohl die Frage nach kultureller Teilhabe als auch die damit einhergehenden ästhetischen Erfahrungsmöglichkeiten. Literatur, Musik, Tanz, Theater oder Bildende Kunst tragen jeweils zu spezifischen Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeiten der Kinder, Jugendlichen oder Erwachsenen bei und ermöglichen es, eine „eigene“ Sprache zufinden. Angesichts überregionaler Kulturprogramme wie beispielsweise „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, bundesweiter Wettbewerbe, kommunaler Bildungslandschaften sowie vielfältiger Stiftungsaktivitäten gewinnt das Thema "kulturelle Teilhabe" merklich an Bedeutung. Darüber hinaus hat das Recht auf kulturelle Teilhabe in unterschiedlicher Akzentuierung Eingang in Landesverfassungen, Schulgesetze, spezialgesetzliche Regelungen oder Koalitionsverträge gefunden. Die wesentlichen Deklarationen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kinderrechtskonvention oder die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gelten in kulturpolitischen Debatten als zentrale Referenzen (vgl. Fuchs et al. 2013; vgl. Hübner et al. 2017).