Die "Jugendhilfe im Strafverfahren" - früher auch "Jugendgerichtshilfe" genannt - ist ein klassisches Arbeitsfelder Sozialer Arbeit, in dem augenscheinlich der Gegensatz von Hilfe und Kontrolle, sowie das Spannungsfeld zwischen Erziehung und Strafe besonders offensichtlich wird. Die soziologische Theorie des "Labbeling Approach" wird hier deutlich. In der Praxis prallen oftmals Konzepte sozialarbeiterischen Denkens und Handelns auf solche der Rechtswissenschaften und müssen bei Gericht zum "Wohle" der vierzehn bis maximal einundzwanzig jährigen Klientel ausgehandelt werden. Das Seminar wird von zwei langjährigen Praktikern der Jugendhilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren gemeinsam angeboten. Aufgrund der Tatsache, dass die beiden Lehrbeauftragten jeweils unterschiedliche Herangehens- weisen verkörpern, hat in den letzten Wintersemestern jeweils zu lebhaften Diskussionen mit und unter den Studierenden geführte. Behandelt werden die theoretischen und juristischen Grundlagen des Strafgesetzes, Jugendgerichtsgesetzes und Sozialgesetzbuches. Am Beginn steht überdies die selbstreflektierte Betrachtung des eigenen delinquenten Verhaltens in der Jugendphase. Das Ganze wird gfls. ergänzt durch den Besuch einer Jugendschöffenverhandlung (Entwicklung der Corona Pandemie). Nach Möglichkeit bildet zum Ende des Seminares eine von den Studierenden geplante Podiumsdiskussion mit den am Jugendstrafverfahren beteiligten Berufsgruppen (Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt/In, Mitarbeiter/In der JuHiS) einen gelungenen Abschluss. |
- Lehrperson: Roland Thum